Qualität

FORSCHUNG, ENTWICKLUNG UND QUALITÄTSKONTROLLE

Wir investieren erhebliche Summen in Forschung und Entwicklung sowie in der Qualitätskontrolle. Optimales Vormaterial, innovative, automatisierte Fertigungs- und Montageabläufe, Wärme-behandlung, Korrosionsschutz nach neuesten Erkenntnissen, strenge Qualitätskontrollsysteme und nicht zuletzt die Berücksichtigung der Meinungen unserer unserer Kunden gewährleisten von Anfang an dass unsere Produkte die Erwartungen unserer Kunden voll erfüllen.

GARANTIE

Wir gewähren 5 Jahre Garantie auf alle Material- und Fabrikationsfehler

Garantiebedingungen

  1. Die nachstehend geregelte Garantie stellt eine freiwillige Leistung der Tecnoswiss Ketten AG dar. Der Kunde kann sie nach Maßgabe dieser Garantiebedingungen in Anspruch nehmen. Neben dieser freiwilligen Garantie stehen dem Kunden die gesetzlichen Ansprüche gegen dem Verkäufer uneingeschränkt zu. Der Kunde kann diese Ansprüche geltend machen, ohne dass er die Voraussetzungen dieser Garantiebedingungen zu beachten braucht.
  2. Die Tecnoswiss Ketten AG gewährt einen Anspruch auf kostenlosen Ersatz sowie Aus- und Einbau der Teile, die nachweislich infolge eines Material- oder Fabrikationsfehlers unbrauchbar geworden sind. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht; Wartungs- und Pflegearbeiten sind nicht von der Garantie umfasst. Der Anspruch ist bei der Tecnoswiss Ketten AG unter Vorlage des Kaufbelegs geltend zu machen.
  3. Von der Garantie ausgenommen sind Teile, die infolge unsachgemäßer Bedienung oder Reparatur, wegen mangelhafter Wartung oder normaler Abnutzung (Verschleiß) unbrauchbar geworden sind. Nähere Erläuterungen dazu finden Sie in Ihrer Gebrauchsanleitung. Die Gebrauchsanleitung ist Bestandteil dieser Garantiebedingungen. Voraussetzung für Garantieleistungen ist daher, dass der Kunde den Empfang der Gebrauchsanleitung schriftlich bestätigt und die darin enthaltenen Hinweise zu Bedienung, Wartung und Reparatur genauestens beachtet hat. Voraussetzung ist auch, dass ausschließlich REX Original Ersatzteile und Zubehöre verwendet werden. Außerdem müssen sämtliche Wartungsarbeiten und Reparaturen beim REX Fachhändler durchgeführt worden sein
  4. Die Garantiefrist beträgt bei privater und auch bei gewerblicher Nutzung der REX Produkte 5 Jahre. Ihr Lauf beginnt mit dem erstmaligen Kauf beim REX Fachhändler. Bei einem Weiterverkauf durch den Kunden beginnt die Garantiefrist daher nicht von neuem zu laufen. Werden Arbeiten im Rahmen der Garantie, insbesondere ein Ersatz von Teilen durchgeführt, so löst dies keinen neuen Beginn der Garantiefrist aus.
  5. Wird die Tecnoswiss Ketten AG auf Grund der Garantie in Anspruch genommen, erfolgt die Lieferung der Ersatzteile so rasch wie möglich. Ein Anspruch des Kunden auf umgehende Lieferung ist jedoch ausgeschlossen. Eine verzögerte Lieferung begründet daher keine Schadensersatzforderung gegen die Tecnoswiss Ketten AG und führt auch nicht zur Verlängerung der Garantiezeit. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gesetzliche Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Verkäufer davon unberührt bleiben.
Tecnoswiss Ketten AG, CH-Thayngen

ZERTIFIZIERUNGEN



Bei den Produktbeschreibungen erkennen Sie, welche Produkte Ö-Norm geprüft sind.